Einzelheiten zu anderen erwähnten und betroffenen Staatsanwälten
in den Staatsanwaltschaften von Karlsruhe
Der letzte Aktualisierungsstand ist vom 19.09.2016
Wer es für richtig hält, dass 30 minus 23 im Ergebnis 14 ergibt, um dadurch schwere Verbrechen wie Betrug, Unterschlagung und Hehlerei zu fördern zu vereiteln und zu decken, handelt kriminell!
Egal ob als Staatsanwalt, als Oberstaatsanwalt/wältin, als Erster Staatsanwalt als Leitender Oberstaatsanwalt oder als Generalstaatsanwalt. An Recht und Ordnung müssen sich alle messen lassen.
Weder die mit der Bearbeitung der Angelegenheit befassten
LOStA Jürgen Gremmelmaier, (siehe unten)
OStA Thomas Brenk, (siehe unten)
OStAin Petra Scheck (siehe unten)
EStA Dr. Geburtig
von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, und
StA Kioschis (siehe Seite Dr. Schlosser)
von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe,
und der Behördenleiter Herr GenStAnw Dr. Schlosser
wollen bei Ihren gründlichen Überprüfungen nicht bemerken, dass 30 minus 23 eben nicht 14 ergibt, und dass durch die Falschbescheidung des StA Dr. Feurer vorsätzlich und hinterhältig ein Gesetzesverstoß vertuscht wurde.
Sie wollen nicht feststellen können, dass es keinen "doppelten StA Schwarz" gibt.
Sie wollen nicht feststellen können, dass möglicherweise sogar mehrfach und sehr erheblich gegen Landesbeamtengesetze verstoßen wurde.
Sie wollen nicht feststellen können, dass die Verweigerung der Herausgabe von Sachen aus einer berechtigten Rückgabeforderung eine Unterschlagung darstellt.
Sie wollen nicht feststellen können, dass die Verwertung unterschlagener Sachen den Straftatbestand der Hehlerei erfüllt.
DAS ALLES FESTZUSTELLEN WÄRE JEDOCH IHR JOB GEWESEN, FÜR DEN SIE BEZAHLT WERDEN.
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LOStA Jürgen Gremmelmaier und OStA Thomas Brenk wollen mit Ihrem Bescheid vom 04.06.2013 nicht erkennen, dass Dr. Nothhelfer nicht erkennt, dass z.B. 30 minus 23 nicht 14 ergibt, obwohl dadurch strafvereitelnd und amtsmissbrauchend schwere kriminelle Taten wie Unterschlagung, Hehlerei und Betrug vor Verfolgung durch die Ermittlungsbehörden geschützt wurden. Beide glauben irriger Weise, es gäbe angeblich keine fehlerhafte Sachbehandlung oder persönliches Fehlverhalten.
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Frau OStAin Petra Scheck hatte im Zusammenarbeit oder im Auftrag von GenStA Dr. Schlosser mit Schreiben vom 21.06.13 mitgeteilt, dass sich trotz eindeutiger Beweise (siehe Dr. Feurer) kein strafbares Verhalten des Dr. Nothhelfer zeige, wenn dieser die Rechnung des kriminell handelnden Staatsanwaltes Dr. Feurer: 30 minus 23 ergäbe mehr als 14 für richtig hält. Dadurch wurden aber schwere Unterschlagung, Hehlerei und Betrug gedeckt und gegen diese schweren Straftaten wurde strafvereitelnd nicht ermittelt. Da dürfte auch kein herangezogener § 152 Abs. 2 StPO mehr greifen.
Frau OStAin Petra Scheck ist demnach als zu vermutende Mittäterin und Mitwisserin an kriminellem und rechtswidrigem Verhalten Ihrer Kollegen Dr. Feurer, sowie Dr. Nothhelfer und dem "doppelten Schwarz" zu sehen. Sie ist seit dem Bescheid vom 21.06.13 aktiv handelnd in die Bearbeitung der Angelegenheit eingebunden.
Frau OStAin Petra Scheck wollte auch nicht erkennen, dass LOStA Jürgen Gremmelmaier und OStA Thomas Brenk mit ihrem Bescheid vom 04.06.2013 ebenfalls nicht erkennen konnten, dass 30 minus 23 eben nicht 14 ergibt, obwohl dadurch schwere Straftaten verdeckt werden sollten und sie wollten auch keine Strafvereitelung erkennen.
In einem neuerlichen Bescheid vom 19.05.2014 und unter erneuter Anlehnung an den unzutreffenden § 152 Abs. 2 StPO fertigt ausgerechnet die involvierte und somit wohl als befangen zu geltende Frau OStAin Scheck einen neuen Bescheid.
Darin lehnt Frau OStAin Scheck die Aufnahme von Ermittlungen zu neuerlichen und auf 19 Seiten ausführlich bewiesenen Strafanzeigen vom 09.04.2014 und vom 10.04.2014 (Dokumente werden in Kürze hoch geladen) gegen Dr. Nothhelfer und den (nicht wirklich existierenden) Ersten Staatsanwalt Schwarz kategorisch ab.
Dabei gab es den in diesem Bescheid vom 19.05.2014 wiederum offiziell als Ersten Staatsanwalt benannten "Schwarz" im Jahr der Tat, also in 2012 bei ihrer Behörde, der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe nicht.
Gleichwohl hat sich Schwarz auf dem Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft vom 24.08.2012 als Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe ausgegeben.
Frau OStAin Scheck meint fern jeglicher Realität, es würden sich aus den 19-seitigen, mit Beweisen belegten Anzeigevorbringen vom 09.04.2014 und 10.04.2015 (Dokumente werden in Kürze hoch geladen) keine Anhaltspunkte für strafbares Verhalten ergeben. Wenn Urkundenfälschung in badischen Staatsanwaltskreisen nicht strafbar ist, und wenn badische Staatsanwälte auf 14 kommen dürfen, wenn sie 23 von 30 abziehen, um Verbrechen zu verkennen, ja dann...
Ja dann bleibt nichts anderes mehr zu tun, als jetzt endlich eine Ermittlungserzwingungsklage auf den Weg zu bringen.
Dabei wurde die an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe gerichtete Strafanzeige von dort aber nicht erst bearbeitet, sondern die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hat die Bearbeitung unter Auslassung der ersten Stufe (Bearbeitung und Bescheidung in der grundsätzlich zuständigen Stelle, hier StA Karlsruhe) direkt übernommen.
Es ist aber auch zu prüfen, inwieweit sich Frau OStAin Petra Scheck wegen Strafvereitelung, Vorteilsgewährung im Amt, vorsätzlichen Dienstverfehlungen, möglicher Verstöße gegen Landesbeamten Gesetze selbst strafbar gemacht hat.
Eine entsprechende Strafanzeige unter ausführlicher Beweiserhebung wurde am 23.05.2014 erhoben. Natürlich würde der feste Glaube daran, dass 30 minus 23 = 14 sei, und damit schwere Straftaten verdeckt wurden schon ausreichen. Sicherlich zeigt sich die zuständige Justiz in korrupter Weise wieder der Peinlichkeit mit vorsätzlich missbräuchlicher Anwendung des § 152 Abs. 2 StPO
Würde gegen die in den Strafanzeigen vom 09.04.14 und 10.04.2014 (Dokumente werden in Kürze hoch geladen) angezeigten Dr. Nothhelfer und der doppelte Schwarz als fehlhandelnd ermittelt werden, weil der ursächlich fehlhandelnde Dr. Feurer als strafbar und kriminell handelnd erwiesen ist, so sind automatisch alle anderen nachbearbeitenden Staatsanwälte ebenfalls der strafbaren vorsätzlichen Fehlhandlungen überführt, also auch Frau OStAin Scheck.
Ein guter Grund dienstwidrig und pflichtverletzend zu handeln?
Die Strafanzeige wird versuchen das zu klären.
30 minus 23 ist nicht 14!
Ein erwiesener Betrug bleibt ein Betrug!
Eine Unterschlagung bleibt eine Unterschlagung!
Eine Hehlerei bleibt eine Hehlerei!
Es gibt seit 2007 keinen Erster Staatsanwalt Schwarz bei der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe! Selbst wenn Herr Schwarz "ausgeliehen" worden wäre, wäre er immer noch LOStA geblieben und er hätte keinesfalls in eigener Sache und sich selbst bzw. seiner Behörde bescheiden dürfen.
Der diesen niederen Titel Erster Staatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe möglicherweise annehmende LOStA Schwarz, Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Heidelberg, würde aber diese Funktion, eine höhere Amtsstelle vortäuschend, nutzen um in eigener Sache seiner Behörde, Staatsanwaltschaft Heidelberg, rechtswidrig und strafvereitelnd bescheiden zu können.
Herr Rauscher vom AG Wiesloch wird im Mai 2015 in einer Gerichtsverhandlung erklären, "EStA Schwarz, 2012", Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und LOStA Schwarz, Staatsanwaltschaft Heidelberg seien identische Personen. Das klingt nachvollziehbar, würde aber die anderslautenden Angaben vom Justizministerium und von GenSta Dr. Schlosser für falsch und unwahr erklären und LOStA Schwarz schwer belasten.
Sind womöglich weitere höhere Staatsanwälte stärker involviert als es zunächst scheint?
Es könnte sich um ein schon jahrelang gut laufendes "Geschäftsmodell" handeln.
Mögliche Ermittlungen, wer z. B. die Nutznießer der betrügerischen Vorfälle (Hehlerei nach Unterschlagung) gewesen sein könnten, werden bis zum Datum der letzten Aktualisierung dieser Publikation verweigert.
Wer hat hier "was" und "warum" zu verbergen?
Will man abwarten, bis eine Aufbewahrungsfrist für Unterlagen (drei Jahre) abgelaufen ist?
Dann wären alle jetzt noch erfassbaren Begünstigten namenslos. Ist das so beabsichtigt?
Die Dienstverfehlungen der beteiligten Beamten werden aber bestehen bleiben, weil das schwächste Glied in dieser Kette, der erwiesen heimtückisch kriminell gehandelt habende Staatsanwalt Dr. Feurer, nicht wegzuleugnen ist.
Ebenfals verdächtigt in der zugrundeliegenden Angelegenheit Recht gebeugt oder Grundrechte verletzt zu haben sind gemäß der Ordner unter Grundrechtsverletz.:
EStA Orschitt, EStAin Acker-Skodinis, OStA Armbrust, EStA Kunz, StA Dr.Segmiller
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