Einzelheiten zu anderen erwähnten und betroffenen Staatsanwälten der Staatsanwaltschaft Heidelberg:
Der letzte Aktualisierungsstand ist vom 19.09.2016
Zu weiteren erwähnten und involvierten Staatsanwälten, Heidelberg:
Wer es für richtig hält, dass 30 minus 23 im Ergebnis 14 ergibt, um dadurch schwere Verbrechen wie Betrug, Unterschlagung und Hehlerei zu fördern zu vereiteln und zu decken, handelt kriminell!
Egal ob als Staatsanwalt, als Oberstaatsanwalt/wältin, als Erster Staatsanwalt als Leitender Oberstaatsanwalt oder als Generalstaatsanwalt. An Recht und Ordnung müssen sich alle messen lassen.
OStAin Kerstin Anderson:
Frau OStA'in Anderson war schon im Jahr 2012 die Leiterin des Dezernats "130" der Staatsanwaltschaft Heidelberg gewesen, in dem StA Dr. Feurer erkennbar rechtswidrig handelnd zum vermutlichen Straftäter wurde. Sie hätte kraft Ihrer Position und aus Ihrer Verantwortung heraus einschreiten müssen. Damals wie heute.
Dass sie dieser Verpflichtung damals oder heute nachgekommen ist, ist nicht ersichtlich.
Am 28.03.2014 wurden neue erhärtend begründete Strafanzeigen mit neuen Straftatvorwürfen schriftlich an die Staatsanwaltschaft Heidelberg gerichtet. Diese betrafen alle als Hehler zu bezeichnenden Nutznießer einer rechts- und gesetzwidrigen Versteigerung. Da zu vermuten ist, dass höchste badische Beamte involviert sind, wird die Anzeige seit Monaten, seit der Einreichung, einfach nicht bearbeitet. Auskünfte als Betroffener werden nicht gegeben.
Das schafft rechtsfreien Raum für besonders Privilegierte!
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Zu EStA Florian Pistor:
Der ebenfalls mehrfach mit der Bearbeitung der Angelegenheit befasste Erste Staatsanwalt Florian Pistor, Staatsanwaltschaft Heidelberg, will bei seinen gründlichen Überprüfungen nicht bemerken, dass 30 minus 23 eben nicht 14 ergibt, und dass durch die Falschbescheidung des StA Dr. Feurer vorsätzlich und hinterhältig etliche Gesetzesverstöße vertuscht wurden.
Mit seinem Bescheid vom 21.08.2012 erklärt Herr Pistor unter Verweis und unter missbräuchlicher Nutzung auf wiederum § 152 Abs 2 StPO es sei nichts vorgetragen oder ersichtlich, dass sich sein Amtskollege Dr. Feurer bewusst und in schwerwiegender Weise über Recht und Gesetz hinweggesetzt hätte.
Also ist nach Herrn Pistor 30-23=14, selbst wenn dadurch erhebliche Kriminalität gedeckt wird.
Mit seinem Bescheid vom 27.12.2012 erklärt Herr Pistor wiederum unter erneuter missbräuchlicher Nutzung und Verweis auf den gern genommenen § 152 Abs. 2 StPO es seien gegen seinen Amtskollegen Dr. Feurer keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen verfolgbarer Straftaten zu erkennen.
Inzwischen war Herr Pistor aber wegen seines zuvor genannten rechtswidrigen Bescheides vom 21.08.12 selbst Betroffener einer Beschwerde vom 24.08.12 in dieser Sache. Dieses Dokument wird in Kürze hochgeladen.
Mit seinem Bescheid vom 03.01.2013 gibt Herr Pistor ein drastisches Zeichen von unkoordinierter missbräuchlicher Nutzung des § 152 Abs. 2 StPO ebenfalls in Verbindung zu seinem erwiesen kriminell handelnden Amtskollegen Dr. Feurer.
Hier geht es um eine völlig fallfremde Angelegenheit eines Dritten, die Herr Pistor unter dem sowieso in der zu klärenden Sache nicht erhobenen Vorwurf "Bestechlichkeit" völlig willkürlich zuordnert. Er weist dort die berechtigten Vorwürfe gegen Dr. Feurer nach § 152 Abs. 2 StPO unter dem vorgangsbezogenen Aktenzeichen zurück.
Das genannte Aktenzeichen ist richtig.
Die genannte Anschrift ist richtig.
Die genannte Anrede ist richtig.
Aber: Der Anzeigeerstatter sei ein gewisser "Kurt Sch..." der einen erneuten Antrag auf Einleitung eines Ermittlungsverfahrens stellen würde, und es ginge um eine "Demonstration oder Gegendemonstration..."?
Das war hier zu keinem Zeitpunkt Gegenstand von Vorwürfen.
Ist Dr. Feurer etwa ein Dauer- oder Mehrfachtäter, gedeckt von der geballten Rechtsmacht?
Ist hier eine systemisch gewollte Beschwerdeabweisungs-Automatik gegeben?
Manipulative Rechtswillkür?
Dieses Vorgehen ist nicht mit den Grundrechten zu vereinbaren.
Ein aufklärender oder korrigierender Hinweis oder eine Richtigstellung erfolgten nicht.
Mit seinem Bescheid vom 09.04.2013 erklärt Herr Pistor, der inzwischen selbst als Person wegen seiner rechtswidrigen Entscheidungen in derselben Sache Betroffener einer Beschwerde und einer Strafanzeige ist, er habe die Strafanzeige gegen Dr. Feurer wegen (des neuen) Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung "zwar geprüft". Er wolle aber keinen Bescheid erstellen, weil der erstmals mit der Bildung einer kriminellen Vereinigung Beschuldigte Dr. Feurer selbst mit seinem Schreiben vom 19.11.2012 mitgeteilt hätte, es gäbe keine neuen Gesichtspunkte!
Weitere Eingaben, die keine neuen und erheblichen Gesichtspunkte erkennen lassen. würden zukünftig nicht beantwortet werden. Herr Pistor unterstellt - wahrheitswidrig - es würde sich um eine derartige Eingabe handeln und deshalb würde er nicht antworten.
Recht für Privilegierte in einer Art Selbstbedienungsverfahren?
Der dringend Tatverdächtigte, Amtskollege Dr. Feurer darf sich mit seinem Schreiben vom 19.11.2012 also ohne gerichtliches Verfahren selbst freisprechen und vergibt im November 2012 auch noch zukunftsweisende Anweisung, die der inzwischen selbst belastete Kollege Pistor (Strafvereitelung, Rechtsbeugung, Vorteilsgewährung im Amt und weitere...) im April 2013 im Bescheid vom 09.04.2013 übernimmt.
Herr Pistor will auch nicht feststellen können, dass es seinen Dienstvorgesetzten "Schwarz" nicht "doppelt" geben kann.
Herr Pistor will ebenfalls nicht feststellen können, dass möglicherweise sogar mehrfach und sehr erheblich gegen Landesbeamtengesetze verstoßen wurde. Wobei er selbst als möglicher Tatverdächtiger inzwischen in dem begründeten Verdacht steht, in dieser Sache gegen Landesbeamtengesetze verstoßen zu haben. Das authentische Originaldokument wird in Kürze in Verbindung mit Auszügen aus der entsprechenden Strafanzeige gegen EStA Pistor durch Verlinkung nach dem Hochladen auf diese Internetseite gut lesbar dargestellt.
Herr Pistor will nicht feststellen können, dass die Verweigerung der Herausgabe von Sachen aus einer berechtigten Rückgabeforderung eine Unterschlagung darstellt.
Herr Pistor will nicht feststellen können, dass die Verwertung unterschlagener Sachen den Straftatbestand der Hehlerei erfüllt.
DAS ALLES FESTZUSTELLEN WÄRE IM RAHMEN DER VORGANGSPRÜFUNG SEIN JOB GEWESEN, FÜR DEN ER BEZAHLT WIRD.
Die ausführlich begründete und mit beweisenden Dokumenten versehene Strafanzeige (wird in Kürze im Wortlaut hochgeladen) gegen Herrn Erster Staatsanwalt Pistor u. a. wimmelt/lehnt der im Dienst abhängige weisungsgebundene Kollege StA Braig (s.u.) desselben Dezernats und mit niedrigerem Dienstgrad unter wiederum missbräuchlicher und rechtswidriger Anwendung des § 152 Abs 2 StPO mit Bescheid vom 31.03.14 ab.
Die unmittelbar danach sehr ausführlich begründete und erwiesen zugestellte Beschwerde (wird demnächst hochgeladen) ist leider bis zum Datum der letzten Aktualisierung dieser Publikation (s.o.) weder im Eingang bestätigt noch erkennbar bearbeitet.
Wem nutzt es, dass die Sache nicht verfolgt wird?
Sind womöglich höhere Staatsanwälte stärker involviert als es zunächst scheint?
Es könnte sich um ein schon jahrelang gut laufendes "Geschäftsmodell" handeln.
Mögliche Ermittlungen, wer z. B. die Nutznießer der betrügerischen Vorfälle (Hehlerei nach Unterschlagung) gewesen sein könnten, werden bis zum Datum der letzten Aktualisierung dieser Publikation verweigert.
Wer hat hier "was" und "warum" zu verbergen?
Warum steigert sich der LOStA Schwarz möglicherweise in eine Urkundenfälschung hinein und gibt sich rechtswidrig als Mitarbeiter der nächsthöheren Behörde aus?
Warum wird das von GenStA Dr. Schlosser wissentlich mit falschen Auskünften gedeckt?
Will man abwarten, bis eine Aufbewahrungsfrist für Unterlagen (drei Jahre) abgelaufen ist?
Dann wären alle jetzt noch erfassbaren Begünstigten namenslos. Ist das so beabsichtigt?
Die Schuld, die Dr. Feurer und alle anderen hier beteiligten kriminellen und/oder rechtswidrig handelnden Staatsanwälte/Staatsanwältinnen durch Unterstützung von schwerem Betrug auf sich genommen haben wird auch noch drei Jahre seit dem Tattag bestehen bleiben. Nur die direkten finanziellen Nutznießer von dieser Unterschlagung, Hehlerei und Betrug hätten möglicherweise keinen Namen mehr.
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Zu Staatsanwalt Jochen Braig:
StA Jochen Braig ist (nach Google) bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg auch Pressesprecher und wird im Bedarfsfall von dem hier ebenfalls involvierten Staatsanwalt Florian Pistor vertreten.
Eine Strafanzeige vom 22.03.2014 (Dokumente werden demnächst hochgeladen) gegen Dr. Feurer, Pistor und Schwarz wegen des berechtigten und erwiesenen Verdachts auf Urkundenfälschung, Strafvereitelung, Dienstpflichtverletzung, Verschleierung von Straftaten, Rechtsbeugung und Unterstützung zu Betrug, Unterschlagung und Hehlerei, nebst etlichen weiteren zu vermutenden Rechtsvergehen und begründet zu vermutenden Vergehen gegen Landesbeamtengesetze wurde sehr ausführlich und erhärtet beweisend begründet.
In seinem Ablehnungsbescheid vom 31.03.14 greift sich StA Braig aus den vielen erhärteten Straftatverdachtsvorwürfen mit dem Verdacht auf Rechtsbeugung nur ein einziges Vergehen heraus und bescheidet wissentlich falsch.
StA Jochen Braig meint in seinem Bescheid nach dem immer wieder gern von ermittlungsunwilligen Staatsanwälten genommenen § 152 Abs. 2, StPO es gäbe keine Anhaltspunkte für das Vorliegen hinreichender Verdachtsmomente zum Erkennen von Rechtsbeugung.
>>> Dokument (wie oben): Bescheid StA Braig vom 31.03.2014
Dabei ist gerade in der vorliegenden Sache das Straftatbestandsmerkmal der Rechtsbeugung, freilich begangen durch unmittelbar vor Ort befindliche Kollegen, besonders stark ausgeprägt.
30-23 bleibt nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Heidelberg noch immer "14", auch wenn dadurch Betrug, Unterschlagung und Hehlerei gefördert und unter den besonderen Schutz der Exekutive gestellt werden!
Wenn sich Dr. Feurers Vorgesetzter, LOStA Schwarz von der Staatsanwaltschaft Heidelberg tatsächlich (wie Herr Rauscher vom AG Wiesloch angibt) gleichzeitig auch auf dem Briefbogen der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe als dortiger Erster Staatsanwalt ausgibt, ist das wohl auch nicht so schlimm und scheint demnach zum Tagesgeschäft der Staatsanwaltschaft in Heideberg zu gehören?
Ist das so?
Und dann will StA Jochen Braig auch noch in absurder Weise, juristisch falsch begründend, glauben machen, dass 30-23=14 zu rechnen (wie in der Strafanzeige angezeigt), um gesetzbrechend Schwerverbrechen wie Betrug Unterschlagung und Hehlerei zu unterstützen, oder um Urkundenfälschungen im Amt zu begehen keine "schwerwiegende Weise" sei, sich über Recht und Gesetz hinwegzusetzen, wie es § 152 Abs 2, StPO erfordert, um staatsanwaltliche Tätigkeiten auszulösen.
>>> Dokument (wie oben): Bescheid StA Braig vom 31.03.2014
Da ist auch schnell mal vertuscht, dass sein Vertreter als Presssprecher, der ebenfalls angezeigte EStA Florian Pistor durch Fertigung von Bescheiden der absoluten Meinung ist, StA Dr. Feurer habe völlig einwandfrei gearbeitet. StA Dr. Feurer habe also nach der Meinung von StA Jochen Braig und EStA Florian Pistor im Namen von Recht und Ordnung das hohe Gut von Recht und Ordnung nicht auf das Gröbste verletzt.
Das ist allerhand und schon sehr verwunderlich.
StA Jochen Braig reiht sich in die Reihe derer ein, die beschuldigt sind vorsätzlich Recht zu beugen und Straftaten zu vereiteln.
Selbstverständlich wurde fristgerecht und sehr ausführlich Beschwerde eingelegt.
Diese sehr ausführliche und erhärtende Beschwerde wird seit April 2014 ignoriert und nicht bearbeitet.
Ebenfalls verdächtigt in der zugrundeliegenden Angelegenheit Recht zu beugen oder Grundrechte zu verletzen ist:
StA Waldschmidt, der im Zusammenhang mit der auslösenden Angelegenheit zu 110 Js 18641/14 trotz Vorliegens erheblicher Anfangstatbestände keinen Bescheid erstellen will.
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