Einzelheiten zu den erwähnten Staatsanwälten:
Der letzte Aktualisierungsstand ist vom 06.08.2017
Zu LOStA Alexander Schwarz, Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Heidelberg:
Wer es für richtig hält, dass 30 minus 23 im Ergebnis 14 ergibt, um dadurch schwere Verbrechen wie Betrug, Unterschlagung und Hehlerei zu fördern zu vereiteln und zu decken, handelt kriminell!
Egal ob als Staatsanwalt, als Oberstaatsanwalt/wältin, als Erster Staatsanwalt als Leitender Oberstaatsanwalt oder als Generalstaatsanwalt.
An Recht und Ordnung müssen sich alle messen lassen.
LOStA Schwarz ist der Vorgesetzte von StA Dr. Feurer. Eine Person Schwarz die sich zunächst noch nicht als LOStA ausgibt, sondern sich nur "Schwarz" nennt, leitet die an ihn (seine Behörde) gerichtete Beschwerde in dieser Sache mit Schreiben vom 20.08.2012 zuständigkeitshalber an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe weiter.
Es drängt sich die Frage auf, ob Herr LOStA Schwarz, Staatsanwaltschaft Heidelberg besonders pfiffig sein will und möglicherweise unter Aneignung einer zusätzlichen, sich selbst degradierenden Identität als Erster Staatsanwalt Schwarz, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe schon 4 Tage später, am 24.08.2012 antwortet.
Demnach wird inhaltlich rechtswidrig abweisend und auch gegen Landesbeamtengesetze verstoßend ein Briefbogen der nächst höheren Behörde, der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe verwendet.
Dadurch wurde jedenfalls rechtswidrig und wahrheitswidrig eine zweite fiktive Person "Schwarz" geschaffen.
>>> Dokument: EStA Schwarz vom 24.08.2012
Einen "Ersten Staatsanwalt Schwarz" hat es im Jahr 2012 weder bei der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe, noch sonstwo in der Justiz des Landes Baden-Württemberg gegeben.
Es handelt sich um die reine Erfindung einer Person durch eine Behörde, mithin um einen Phantom-Staatsanwalt
Dieses vermutlich rein privat motivierte Verhalten eines hohen Landesbeamten wäre dann ebenso peinlich wie überflüssig und wird einen ganzen Berufsstand ehrenwerter Juristen in Misskredit bringen.
LOStA Schwarz als Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Heidelberg war allerdings tatsächlich einmal Erster Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe gewesen. Aber nur bis zum Jahr 2007 (!) Dann wurde er in 2007 zum LOStA Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Heidelberg ernannt.
Selbst wenn Herr Schwarz z.B. wegen Personalmangel von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe "ausgeliehen" worden wäre, und der LOStA Schwarz hätte in seiner Behörde als Amtsleiter nicht genug zu tun gehabt, so wäre er immer noch vom Titel her derselbe Leitende Oberstaatsanwalt geblieben. Keinesfalls aber hätte er in eigener Sache bzw. seiner Behörde bescheiden dürfen.
Und selbst wenn Herr Schwarz, was absolut unglaubwürdig ist, tatsächlich "ausgeliehen" worden wäre, wäre er dadurch dann zum "nur" Erster Staatsanwalt degradiert worden?
Und hätte dieser sich dann selbst antworten dürfen?
Weder LOStA Schwarz, Staatsanwaltschaft Heidelberg, noch dem fiktiven EStA Schwarz, 2012, angeblich von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe fällt auf, dass z.B. 30-23 nicht wenigstens 14 ergibt, auch nicht, wenn dadurch Recht gebeugt und gegen eine gesetzliche Verordnung verstoßen wird.
Das "Herrenpaar" EStA Schwarz, 2012 und LOStA Schwarz, 2012 übersieht ebenso wie StA Dr. Feurer und etliche nachbearbeitende Staatsanwälte vorsätzlich, das heißt wider besseres Wissen, falsch und voreingenommen die schwere Unterschlagung, die Hehlerei, den Betrug, die weiteren Rechtsverstöße.
Zurück zur Startseite: Um was geht es?