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Schlussworte

 

Schlussworte

Der letzte Aktualisierungsstand ist vom 13.10.2017

Das am meisten Beschämendste in den genannten Teilen der Justiz von Baden-Württemberg ist eine mehrfach erkennbare Dummdreistigkeit mit der z. B. ein Staatsanwalt Dr. Feurer seine nur mit Absicht und Hinterlist mögliche Falschrechnung bescheidet und somit das Recht mit Füssen tritt.

Man macht sich nicht einmal die Mühe logisch zu handeln, sondern baut auf eine Macht, Rechtswillkür auszuüben, weil man es kann!

Es geht in den dargestellten staatsanwaltlichen und richterlichen Vergehen und nachgewiesenen Straftaten nicht um die Durchsetzung von Staatszielen, sondern um die Vertuschung von eigentumsdeliktischen Straftaten von Personen,die das Rechtssystem für ihre kriminellen Zwecke missbrauchen. 


 

Aus 48 aufgeführten Vorgängen,  zur einzig auslösenden Sache 130 Js 10444/12 StA HD wird 31 Mal rechtswidrig und begründungslos oder mit wissentlich falscher Begründung die gesetzliche Vorschrift des § 152 Abs. 2 StPO missbräuchlich angewendet.

 

Die Aktenlage erweist in jedem einzelnen Fall, der in einem ordentlichen  Gerichtsverfahren beweisbar wäre sehr wohl, dass in jedem der oben notierten Vorgänge erhebliche Anfangstatverdachtsmomente vorgelegen hatten, bzw. noch immer vorliegen. 

 

Eine Exekutive, die einen nicht existierenden  Beamten erfindet hat kaum Interesse daran die Missstände aufzuklären. 

 

Im Sinne des Legalitätsprinzips hätte zu jedem der aufgelisteten Vorgänge dringend ermittelt werden müssen. 

 

 

Ganz besonders bedenklich ist es, wenn sich Richter in Baden-Württemberg, losgelöst von Ihrer Verpflichtung aus dem Grundgesetz, von Ihrer Neutralität befreien und sich zum Büttel bedenklicher Vorgänge und Rechtsverstöße machen.

 

 


So ist es ferner bedenklich
, dass ein Generalstaatsanwalt wie
Dr. Schlosser  aus Karlsruhe, einer der höchsten Landesbeamten von Baden-Württemberg, im Amt strafvereitelnd und wider besseres Wissen mit seinem Schreiben vom 07.01.14 behaupten darf, es hätte in 2012 in seiner Behörde einen Ersten Staatsanwalt Schwarz gegeben, obwohl es diesen in 2012 nicht gegeben hat.

Muss man daher vermuten, dass ein Generalstaatsanwalt in seiner Amtsausübung wohl nicht direkt dem Recht und Gesetz unterworfen ist, oder er ignoriert das aus einem Gefühl einer absolutistischen Unangreifbarkeit heraus?
 
Dr. Schlosser ist alleine weisungsgebend an alle ihm unterstellten Staatsanwälte von Dr. Feurer über die "Herren Schwarz" bis hin zu Dr. Nothhelfer und allen anderen in dieser Publikation genannten Amtspersonen der Staatsanwaltschaften Karlsruhe und Heidelberg. Der hier zugrundeliegende Fall zeigt auf, dass sich schon alleine aus Gründen der "Stall"-Zugehörigkeit keiner trauen würde auszuscheren.

Über 30 leicht beweisbare missbräuchliche und somit gesetzwidrige Anwendungen des  §152, Abs 2 StPO zeigen das in dieser Sache im Ordner Grundrechtsverletz. auf.



Wenn Dr. Schlosser behaupten würde das Brandenburger Tor stehe in Karlsruhe,  müssten dann alle ihm unterstellten Beamte das so argumentieren?

Genauso verhält es sich mit dem fiktiven Phantom "Erster Staatsanwalt Schwarz in 2012" dessen Existenz Dr. Schlosser rechtswidrig handelnd glauben machen will. Da bescheidet Herr Dr. Schlosser die Unwahrheit und kann die Existenz des Phantoms Erster Staatsanwalt Schwarz für 2012 nicht nachweisen. Könnte er das, hätte er es unter einem Hagel von Anzeigen gegen den Verfasser dieser dokumentierenden Internetpublikation schon aus Fürsorgepflicht gegenüber seinen Weisungsbefohlenen längst gemacht, bzw. machen müssen.
Hat er aber nicht!

 
Es gab 2012 und danach in der Justiz von Baden-Württemberg außer dem LOStA Schwarz als Behördenleiter und Vorgesetzter des mehrfach erwiesen rechtswidrig handelnden StA Dr. Feurer keinen Ersten Staatsanwalt Schwarz.

Wenn es diesen doch gegeben hätte:
Wo ist er jetzt, der Erste Staatsanwalt Schwarz von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, der unter seinem Dienstherrn Dr. Schlosser nach dessen eigenen Angaben am 24. August 2012 den Bescheid fertigte?
Es gibt ihn nicht!

 

Es ist bedenklich, wenn ein kriminell handelnder Staatsanwalt wie Dr. Feurer im Jahr 2012 wahllos und willkürlich Recht beugend und strafvereitelnd arbeiten darf, ohne dafür bisher zur Rechenschaft gezogen zu werden. Zum Beispiel wegen erwiesener vorsätzlicher Falschbescheidung, Verweigerung von gebotener Ermittlung gegen Tatverdächtigte, Nicht-Erkennung von offensichtlichen Unterschlagungstatbeständen, Nicht-Erkennung von erwiesener Hehlerei, oder bewusste Verkennung von Gesetzesbruch z.B. durch bewusste und vorsätzliche Verleugnung der vorgeschriebenen Zwei-Wochenfrist gemäß den Bestimmungen der Versteigererverordnung. Es lagen eben nicht mehr als zwei Wochen zwischen dem 23.07.2012 (Listenerstellung) und dem 30.07.2012 (Versteigerungstermin) wie es das die Versteigererverordnung aus gutem Grund zum Schutz des Eigentums von Einlieferern zwingend vorschreibt.


Die Fakten und Tatsachen dieser Publikation sind seit 10.02.2014 online. Alle involvierten Behörden wurden taggleich über Art und Inhalt dieser Internetseite informiert. Die aufgezeigten Vergehen wurden weder rechtskonform bearbeitet, noch wurden Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen.

Es ist bedenklich, wenn es in unserem Land Privilegierte gibt, die mehr Rechte haben als andere und als es das Gesetz vorsieht.

Es ist bedenklich, wenn diese sich in unverschämter Weise korruptiv an fremdem Eigentum vergreifen können, oder anderen dazu verhelfen und gleichzeitig selbst anderweitige Nutzen daraus ziehen, z.B. Karriereförderung durch Wohlverhalten.

 

Seit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Publikation hat keiner der erwähnten Staatsanwälte oder Behörden rechtskonform reagiert, den Angaben in der Publikation etwa widersprochen oder eine Korrektur oder Teilkorrektur der Inhalte erbeten.
Warum?    >>>   Alle Angaben sind zu 100% korrekt und unangreifbar.

 

Besonders bedenklich ist auch die Tatsache, dass EStA Geburtig von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eine von ihm selbst gesetzte Frist unterläuft, um dann mit rechtswidrig mit falschen Inhalten einen Bescheid zu fertigen.

Wir haben eines der besten Rechtssysteme dieser Welt.
Das ist wertlos, wenn es vorsätzlich missbraucht werden kann ohne, dass die Verursacher dingfest gemacht werden.


 

 

Es ist ein bedenklicher systemischer Fehler in unserem sonst guten Rechtssystem, dass Staatsanwälte unter missbräuchlicher Verwendung des § 152 Abs. 2 StPO und des § 170 (2) StPO dringend gebotene Ermittlungen verweigern können, ohne dies genau und detailliert begründen zu müssen.

Nur im Rahmen  der hier vorgestellten Angelegenheit wurde über 30 (dreißig) Mal vorsätzlich missbräuchlicher Gebrauch durch die erwiesen unberechtigte Anwendung des § 152 Abs. 2 StPO betrieben.

Dass dies möglich ist, ist eine katastrophale Zeichensetzung in einem Rechtsstaat.

Es ist ein weiterer systemischer Fehler in unserem sonst guten Rechtssystem, dass vorgesetzte Staatsanwälte berechtigte Beschwerden begründungslos und unsubstantiiert ohne ein Eingehen auf die Anzeigepunkte mit der pauschalen Bemerkung wie  "Nach gründlicher Durchsicht aller Unterlagen gebe ich der Beschwerde keine Folge" abwürgen können. 
Staatsanwälte vertrauen wohl im Wesentlichen  darauf, dass Betroffene vor der großen Hürde einer Ermittlungserzwingungsklage aufgeben werden. 

 

Die Politik ist gefordert, das Beschwerdeverfahren gegen eindeutig rechtswidrige Entscheidungen von Staatsanwaltschaften praktikabler zu gestalten.

 


 

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