Herzlich Willkommen auf dieser Internetseite
"Kriminelle Staatsanwälte"
sowie wenige wider besseres Wissen beschließende Richter in
Baden-Württemberg dargestellt im Ordner Richter in B-W
Diese Publikation wurde am 10.02.2014 erstmals veröffentlicht und wird ständig aktualisiert.
Andere Seiten dieser Publikation können andere Aktualisierungsdaten haben.
Farbig dargestellte und unterstrichene Stellen in den einzelnen Seiten sind Links und führen direkt zu entsprechenden weiterführenden Seiten oder Dokumenten.
Das Kapitel "Um was geht es" beginnt aufgrund der erforderlichen aktuellen Ergänzungen weiter unten.
Der letzte Aktualisierungsstand dieser Seite ist vom 09.02.2021
Richter Rauscher vom Amtsgericht Wiesloch wurde vom zuständigen Beschwerdegericht (LG HD) wegen Befangenheit abgelehnt.
Der "Recht"-Sprecher stellte zwei Strafanträge wegen angeblicher Beleidigung gegen den juristischen Laien, der den erfolgreichen Befangenheitsantrag erfolgreich gegen ihn gestellt hatte.
Beide von Richter Rauscher gestellte Strafanträge wurden zu Lasten der Staatskasse eingestellt.
Die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit zu erreichen ist ein schwieriges Unterfangen. Der zunächst über einen solchen Antrag zu entscheidende Kollege/Kolllegin "aus dem Nachbarzimmer" müsste dann den zugrundeliegenden Fall übernehmen. Eine relativ hohe Hürde, vor allem an kleinen Gerichtsorten, in denen man sich sicher auch persönlich gut kennt.
Man hört, dass es in Deutschland ein starkes Nord/Süd Rechtsgefälle geben soll. Widerlegen nun die beiden nachfolgend genannten Entscheidungen solche Vermutungen?
Oder ging es einfach nicht mehr anders, weil Zumutbarkeitsgrenzen überschritten wurden?
1.) 04.11.2019:
Richter Rauscher am Amtsgericht in Wiesloch, der in einem Verfahren mehrfach die Unwahrheit (im Volksmund "Lügen") gebrauchte, und mehrfach gesetzliche Vorschriften zur ZPO missachtete, glaubte sich im Schutz der ihn Umgebenden beleidigt fühlen zu können, und ausgerechnet dieser erhob eine Strafanzeige, wegen Beleidigung.
Dieses Verfahren endete nach dem Beschluss des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 04.11.2019 mit einem Freispruch zu Lasten der Staatskasse.
2.) 14.11.2019:
Der Befangenheitsantrag eines juristischen Laien gegen Richter Rauscher vom 11.12.2015, wurde nach erheblichen rechtswidrig zu vermutenden Widerständen des direkten Kollegenkreises - und ohne Unterstützung durch einen Rechtsanwalt - am 14.11.2019 durch Beschluss des Landgerichts Heidelberg für begründet erklärt.
Genauere Angaben befinden sich im Ordner Richter in B-W dort Zif 1.6.
14.01.2021
Ein erneuter, zweiter, Strafantrag des Richters wegen angeblicher Beleidigung durch den juristischen Laien, der den erfolgreichen Befangenheitsantrag gegen ihn beantragt hatte, wurde zu Lasten der Staatskasse eingestellt.
Ergeben sich da Fragen zur Person?
Für das Landesjustizministerium offesichtlich nicht.
Weitere Angaben befinden sich im Ordner Richter in B-W dort Zif 1.8.
WEITERE V O R W O R T E AUS AKTUELLEM ANLASS
Nachdem aktuell durch das Oberlandesgericht Karlsruhe höchstrichterlich bestätigt wurde (s.u.), dass die alles auslösende Tat in 2012, die von der Justiz beharrlich geleugnet wurde, rechtswidrig ist, ist dadurch ein Justizskandal erheblichen Umfangs bestätigt.
Der seit Jahren mehrfach angeschriebene Justizminister von Baden-Württemberg sieht wegen der zig-fachen rechtswidrigen strafvereitelnden und rechtsbeugenden Taten von über 30 (dreißig) seiner Beamten offensichtlich leider noch immer keinen Handlungsbedarf.
In einem Schreiben an die Leitung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und den Herrn Justizminister vom 11.10.2019 heißt es unter anderem:
... "durch die beigefügten Beschlüsse des Oberlandesgerichts Karlsruhe ... ist höchstrichterlich bestätigt, was seither schon bekannt war, aber von Staatsanwalt Dr. Feurer auf kriminelle Weise arglistig und böswillig, vorsätzlich handelnd, versucht wurde zu vertuschen: Die auslösende gewerbliche Versteigerung meiner Sachen ... war rechtswidrig."
Ein Bearbeitungswille ist bis zum Datum der jüngsten Aktualisierung nicht festzustellen.
Mit Hinweisbescheid vom 06.05.2019 und Bescheid vom 26.06.2019 stellt das Oberlandesgericht Karlsruhe zu 17 U 24/19 höchstrichterlich fest, dass die hier alles ausgelöst habende Tat (eine gewerbliche Versteigerung) rechtswidrig war.
Nachrichtlich:
So heißt es im Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts vom 06.05.2019 auf Seite 8/9 (wörtliches Zitat):
"Der Beklagte hat durch eine Pflichtverletzung, die schuldhaft begangen wurden, dem Kläger einen Schaden zugefügt."
Das war dem Staatsanwalt aus der eindeutigen Aktenlage bekannt gewesen.
Auf Seite 11 heißt es im selben Beschluss:
"In jedem Fall fand die Auktion ... statt, ohne dass eine Zustimmung des Klägers ... vorlag, oder auch nur ... auf diesen Termin hingewiesen worden wäre."
Auch das war dem Staatsanwalt aus der eindeutigen Aktenlage bekannt gewesen.
Weiter auf derselben Seite:
"Dem Kläger ist infolge der Pflichtverletzung des Beklagten ein Vermögensschaden entstanden."
Auch das war dem Staatsanwalt aus der eindeutigen Aktenlage bekannt gewesen
Somit ist durch die höchstrichterliche Bestätigung, auch bestätigt dass Staatsanwalt Dr. Feurer von der Staatsanwaltschaft Heidelberg trotz Kenntnis und Vorliegens aller Tatsachen, wohl kriminell handelnd, die Aufnahme von Ermittlungen zu dieser alles auslösenden Straftat vorsätzlich verweigert haben muss.
Dabei nahm dieser es inkauf als kriminelle Delikte, Rechtsbeugung im Amt, Strafvereitelung im Amt und andere zu begehen.
Begründet hatte Staatsanwalt Dr. Feurer seine Ermittlungsverweigerung mit wissentlich falschen Angaben, dem bewussten Ignorieren gesetzlicher Vorschriften und zusätzlich einer vorsätzlich hinterhältig verklausulierter Behauptung, es würden mehr als 2 Wochen zwischen dem 23.07.2012 und dem 30.07.2012 liegen. Die Einhaltung einer solchen Frist wäre vom Gesetzgeber hier zwingend gefordert gewesen (§ 2,2 VerstV).
Die nur vorsätzlich möglichen, ausgeklügelten, strafbewehrten Handlungen des
Dr. Feurer fundamentieren gleichzeitig dessen Absicht im Amt kriminell handeln zu wollen.
In der Folge haben sich etliche Beamte der Justiz von Baden-Württemberg ebenfalls dem erhärteten Verdacht der Rechtsbeugung im Amt, der Strafvereitelung im Amt und anderen Delikten ausgesetzt, weil sie dem rechtswidrig handelnden Staatsanwalt Dr. Feurer nach ihrer jeweils gründlichen Prüfung korrektes Arbeiten bestätigt hatten.
Zu den Beamten, die nun einem erneuten Verdacht auf vorsätzlich rechtswidriges Handeln aus niedrigen Motiven ausgesetzt sind, gehören im Dienstrang und Dienstort zur Zeit ihres vermuteten rechtswidrigen Handelns,
und ohne Anspruch auf Vollständigkeit der Auflistung:
Erster Staatsanwalt Florian Pistor, Staatsanwaltschaft Heidelberg
Staatsanwalt Jochen Braig, Staatsanwaltschaft Heidelberg
Oberstaatsanwältin Kerstin Anderson, Staatsanwaltschaft Heidelberg
Staatsanwalt Waldschmidt, Staatsanwaltschaft Heidelberg
Leitender Oberstaatsanwalt Schwarz, Staatsanwaltschaft Heidelberg
Oberstaatsanwalt Dr. Martin Nothhelfer, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Erster Staatsanwalt Dr. Lars-Jörgen Geburtig, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Generalstaatsanwalt Dr. Schlosser, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Gremmelmaier, Greneralstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Oberstaatsanwalt Thomas Brenk, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Oberstaatsanwältin Petra Scheck, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Erster Staatsanwalt Orschitt, Staatsanwaltschaften Karlsruhe
Erste Staatsanwältin Acker-Skodinis, Staatsanwaltschaften Karlsruhe
Oberstaatsanwalt Armbrust, Staatsanwaltschaften Karlsruhe
Erster Staatsanwalt Kunz, Staatsanwaltschaften Karlsruhe
Staatsanwalt Dr. Segmiller Staatsanwaltschaften Karlsruhe
Erste Staatsanwältin Alexandra Neidhard, Staatsanwaltschaften Stuttgart
Staatsanwalt Dr. Steffen Haidinger, Staatsanwaltschaften Stuttgart
Leitender Oberstaatsanwalt Günter Geiger. Staatsanwaltschaften Stuttgart
Oberstaatsanwalt Götz, Staatsanwaltschaften Stuttgart
Erste Staatsanwältin Rothweiler, Staatsanwaltschaften Stuttgart
Staatsanwalt Kuhn, Justizministerium Baden-Württemberg
Die seinerzeitige Ministerialdirektorin des Justizministeriums von Baden-Württemberg und heutige Vorsitzende des Bundesgerichtshofs, B. Limperg ist durch einen von ihr nach persönlicher Prüfung verfassten rechtswidrigen Bescheid, als besonders verwerflich gehandelt zu haben, zu nennen. Es ist Frau Limperg gerade aufgrund ihrer exponierten beruflichen Stellung und Verantwortung gegenüber dem Rechtswesen besonders vorzuwerfen, dass sie es trotz mehrerer persönlicher Anschreiben nicht für nötig befunden hat, sich mit den erheblichen Vorwürfen auseinander zu setzen.
Alle genannten Personen waren persönlich aktiv mit der Bearbeitung dieses durch Staatsanwalt Dr. Feurer ausgelösten Justizskandals befasst. Die folgenden Seiten dieser Publikation gewähren weitere Informationen und Einblicke in Original-Dokumente.
UM WAS GEHT ES IN DIESER PUBLIKATION?
Es geht um das Aufdecken Grundrechte verletzender Straftaten oder Vergehen im Amt durch einige wenige Staatsanwälte nach Straftaten vereitelnder Ermittlungsverweigerung von Unterschlagungs-, Hehlerei- und Betrugsdelikten und dem Umgang der Justiz von Baden-Württemberg mit diesen Vorfällen.
Es geht nicht um generelle Kritik an der wichtigen Arbeit von Staatsanwältinnen oder Staatsanwälten.
Um das Aufdecken der Grundrechte verletzenden Straftaten oder Vergehen nachzuweisen, werden zwei unterschiedliche Betrachtungsweisen der Vorfälle dargestellt:
Einmal aufgrund der in der Sache gefertigten Bescheide, die gegen die Grundrechte und das Grundgesetz verstoßen.
Siehe Ordner: Grundrechtsverletz.
Dann aufgrund des persönlichen Fehlverhaltens von bestimmten Beamten, die in dieser Sache erwiesen rechtswidrig gehandelt haben.
Siehe Ordner: Vorwürfe an Beamte
Informationen zum Hintergrund der auslösenden Korruptionsaffäre gibt es in dem Unterordner des Ordners Grundrechtsverletzungen: Entwicklung
Es geht in dieser Publikation, alle späteren hier dargestellten Entwicklungen auslösend, unter anderem um die Aufdeckung der Tatsache, dass Staatsanwalt Dr. Feurer, Staatsanwaltschaft Heidelberg, Ermittlungen verweigernd behauptet, zwischen dem 23. und 30. eines Monats lägen (wie im zu bearbeiten gewesenen Vorfall gesetzlich gefordert) mehr als 14 Tage.
Ferner geht es in dieser Publikation um die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe unter der Leitung von Dr. Schlosser, die im Jahr 2012 einen imaginären Beamten "Erster Staatsanwalt Schwarz" frei erfindet und zum Erlass eines rechtswidrigen Bescheides installiert.
Es gab in 2012 keinen Ersten Staatsanwalt Schwarz!
Nirgendwo in der Justiz von Baden-Württemberg.
Das dennoch zu behaupten ist ein dummdreister Manipulationsversuch, der sich in seiner gutsherrschaftlichen Unverfrorenheit nicht erklären lässt.
Aus einem Behördenverzeichnis für 2012:
(je nach Browser evtl. am Ende dieser Seite)

Es geht im Zug der Versuche der rechtswidrigen Durchsetzung staatsanwaltlicher Willkür um weitere erwiesene und belegte Behördenwillkür. Diese wurde von einigen wenigen Staatsanwälten/Staatsanwältinnen aus Heidelberg, Karlsruhe und Stuttgart vorgenommen. Durch kriminellen Missbrauch staatlicher Gewalt, wurden von den Tätern aus den Reihen der Staatsanwaltschaft rein persönliche und private Nutzen und Vorteile aus demselben Ausgangs-Strafdelikt verschafft. Ob das nur zur Erlangung finanzieller Vorteile oder aus Karrieredenken geschah, wäre noch von dazu berufener Stelle zu ergründen.
Dabei geht es auch um das Aufzeigen einer möglichen Unterstützung und Bildung einer kriminellen Vereinigung, bzw. der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung durch involvierte Staatsanwälte.
Das LKA Stuttgart, Dezernat/Inspektion 330, Korruption/Amtsträgerdelikte teilt am 02.07.2014 zu Az ST/0732365/14 zur damaligen Version der dokumentierenden Internetpublikation schriftlich mit:
Der Verfasser dieser Internetpublikation habe "nach Prüfung des derzeitigen Sachstandes durch seine Veröffentlichung keine Straftat begangen".
Das bedeutet im Umkehrschluss alle nachfolgend aufgezeigten Vorwürfe sind nach LKA Prüfung bestätigt und erwiesen!
Diese dokumentierende Internetpublikation blieb bis zur grundlegenden Neuordnung im September 2016 in ihren grundsätzlichen Inhalten seit der Prüfung durch das LKA Stuttgart unverändert.
Der Meinung des ehemaligen Richters am Landgericht Stuttgart Frank Fahsel möchte sich der Verfasser ausdrücklich nicht anschließen. Fahsel schrieb:
Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie Par Ordre Du Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst - durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor "meinesgleichen".
Eine Bitte:
Lesen Sie diese Seiten nicht mit dem "Erwartungsdenken" im Kopf, wie z.B.:
"So etwas macht doch niemand, und schon gar kein, den Bürgern, dem Recht und der Ordnung verpflichteter Beamter oder hoher Beamter". Das wäre ein Trugschluss!
Es geht auch hier nur um "ganz normale Menschen", auch wenn diese es vielleicht nicht wahrhaben und sich selbst vielleicht gerne höher gestellt sehen und für sich mehr Rechte als Andere beanspruchen wollen.
Es ist schön, dass Sie den virtuellen Weg hierher gefunden haben!
Der Verfasser dieser Website ist bei keinen sozialen Netzwerken registriert. Es wäre hilfreich, wenn diese Seite dort weiter verbreitet und möglichst zahlreich "geliked", "getwittert" usw. wird.
Musik zum Thema auf YouTube https://www.youtube.com/watch?v=eKMZVDLeE4c
"Wölfe, schwarz, klein und gemein" mit möglichem Bezug zu einem "Phantom-Staatsanwalt"
EStA Schwarz 2012, als Kreation der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe?
Interessierte Journalisten oder beruflich mit solchen Vorfällen befasste Personen können vom Verfasser dieser Publikation weitere Informationen zu den auslösenden kriminellen Taten mit Unterschlagung, Hehlerei und Betrug erhalten. Das werden Informationen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zum "Täterschutz" sein. Bei Freistellung von haftungsrechtlichen Ansprüchen können seriösen Interessenten alle Dokumente ungekürzt und ungeschwärzt zur Verfügung gestellt werden.
Eine Kontaktmöglichkeit ist auf der Seite "Schlussworte" angegeben.
Keine Rechtsanhängigkeit ohne vorherigen Kontakt
Sollte irgendwelcher Inhalt oder Teile dieser Onlinepublikation Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form juristische Probleme hervorbringen, so bitte ich um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.
Der Verfasser dieser Publikation garantiert, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.
Ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werde ich vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.